Gesetze / Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) HeilprGDV 1 (XXXX) §§ 8 und 9 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 8 und 9 HeilprGDV 1 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. -